SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Wechsel der Lastschrifteinzüge auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Wenn uns eine Einzugsermächtigung vorliegt, so hat der Musikverein Bauschlott bislang die Unterrichtsgebühren und die Mitgliedsbeiträge mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens tritt zukünftig das SPEA-Basis-Lastschriftverfahren. Als rechtliche Grundlage für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann seit 9. Juli 2012 die bereits bestehende Einzugsermächtigung herangezogen werden.

Wir werden ab dem 15. September 2013 die Unterrichtsgebühren mittels SEPA-Basis-Lastschrift von Ihrem Konto einziehen. Ab 2014 werden dann auch die Mitgliedsbeiträge mittels SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen. Die Lastschriften werden unter unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE46ZZZ00000325934 eingezogen.

Die Unterrichtsgebühr wird jeweils am 15. eines jeden Monats fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 1. April eines jeden Jahres im Voraus zur Zahlung an den Musikverein Bauschlott fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.